Verwalterwechsel

Hausverwaltung wechseln. Mit einem klaren Plan.

Für Eigentümergemeinschaften und private Vermieter: So bereiten Sie den Wechsel vor, klären Zuständigkeiten und organisieren die Übergabe an Ihre neue Verwaltung.

Vorbereitung

Was Sie vor dem Wechsel klären sollten.

Schlechte Erreichbarkeit, unklare Abrechnungen oder offene Anliegen können Anlass sein, eine neue Hausverwaltung zu suchen. Bevor Sie einen Wechsel anstoßen, erfassen Sie den aktuellen Stand: Welche Aufgaben sind offen, wann soll die neue Betreuung beginnen und wer entscheidet über die Beauftragung?

Als Eigentümergemeinschaft

Bei einer WEG entscheiden die Wohnungseigentümer über Bestellung und Abberufung des Verwalters. Der Verwaltungsbeirat kann die Vorbereitung unterstützen, Angebote vergleichen und offene Themen zusammentragen.

Zur WEG-Verwaltung

Als privater Vermieter

Bei einer Mietverwaltung richten sich Vertragsende und Übergabe nach Ihrem Verwaltungsvertrag und den geltenden Regelungen. Halten Sie fest, welche Wohnungen oder Gebäude übernommen werden sollen und welche Aufgaben die neue Verwaltung erhält.

Zur Mietverwaltung

Vier Schritte

So läuft der Verwalterwechsel ab.

  1. Bedarf und Zeitplan festhalten

    Bestand aufnehmen und den gewünschten Start festlegen.

    Was dazu gehört

    Notieren Sie Verwaltungsart, Standort, Anzahl der Einheiten und den gewünschten Beginn. Prüfen Sie den bestehenden Vertrag, die bisherige Bestellung bei einer WEG und offene Vorgänge. Sprechen Sie wichtige Themen wie Schäden, laufende Bauarbeiten oder fehlende Abrechnungen frühzeitig an.

  2. Angebote und Leistungen vergleichen

    Leistungsumfang, Ansprechpartner und Vergütung prüfen.

    Was dazu gehört

    Vergleichen Sie den genauen Leistungsumfang, Zuständigkeiten und die Vergütung. Fragen Sie nach dem persönlichen Ansprechpartner, der Organisation von Objektterminen und dem Zugang zu Unterlagen. Klären Sie, welche Leistungen enthalten sind und welche gesondert vereinbart werden.

  3. Beauftragung und Übergabe abstimmen

    Beschlüsse, Vertrag und Übergabetermin organisieren.

    Was dazu gehört

    Bei einer WEG sind die erforderlichen Beschlüsse und der Verwaltervertrag zu organisieren. Legen Sie gemeinsam mit bisheriger und neuer Verwaltung fest, wann Unterlagen, offene Vorgänge und Zugänge übergeben werden und wer welche Schritte übernimmt.

  4. Mit einem gemeinsamen Überblick starten

    Zuständigkeiten und nächste Aufgaben gemeinsam klären.

    Was dazu gehört

    Zum Beginn der neuen Betreuung sollten Ansprechpartner, Vollmachten und die nächsten Aufgaben feststehen. Halten Sie offene Punkte aus der Übergabe fest. Bei ImmoGrid besprechen wir außerdem den Zugang zum digitalen Eigentümerportal.

Unterlagenliste

Diese Unterlagen helfen bei der Übergabe.

Welche Dokumente benötigt werden, hängt vom Objekt und der Verwaltungsart ab. Für einen geordneten Start sollten insbesondere diese Unterlagen erfasst und ihre Übergabe abgestimmt werden:

  • Bei einer WEG: Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung, Beschlusssammlung und Versammlungsprotokolle.
  • Finanzen: Wirtschaftspläne, Jahresabrechnungen, Kontenübersichten, Angaben zu Rücklagen, offenen Forderungen und Verbindlichkeiten.
  • Verträge: Versicherungen, Wartungs-, Dienstleistungs- und Versorgungsverträge sowie laufende Aufträge.
  • Gebäude und Technik: vorhandene Pläne, Prüf- und Wartungsunterlagen, Schlüsselübersichten und Informationen zu laufenden Schäden oder Maßnahmen.
  • Bei einer Mietverwaltung: Mietverträge, Abrechnungen, Angaben zu Kautionen und Mietzahlungen sowie Übergabeprotokolle.
  • Laufende Anliegen: offene Aufgaben, wichtige Fristen, vereinbarte Termine und zuständige Ansprechpartner.

Fehlende Dokumente sollten in einer Übergabeliste festgehalten werden. Für jedes offene Thema vereinbaren die Beteiligten, wer die Klärung übernimmt.

Bestellung und Vertrag

Welche Fristen gelten beim Wechsel?

Bei einer WEG müssen die Bestellung des Verwalters und der Verwaltervertrag getrennt betrachtet werden. Nach § 26 WEG kann die Gemeinschaft den Verwalter jederzeit abberufen. Der Verwaltervertrag endet dann spätestens sechs Monate nach der Abberufung.

Der Beschluss und der gewünschte Beginn der neuen Verwaltung sollten deshalb mit dem Vertragsende abgestimmt werden. Bei einer Mietverwaltung prüfen Sie insbesondere die vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsregelungen Ihres Vertrags.

Gesetzliche Grundlage: § 26 WEG

Angebot und Kosten

Was kostet die neue Hausverwaltung?

Die Vergütung richtet sich unter anderem nach Verwaltungsart, Anzahl der Einheiten, Leistungsumfang und Betreuungsaufwand. Für ein vergleichbares Angebot sollten Sie auch offene Vorgänge und anstehende Maßnahmen nennen.

Prüfen Sie neben der laufenden Vergütung, welche Leistungen zusätzlich berechnet werden können und ob im Zusammenhang mit der Übernahme einmalige Kosten vereinbart werden. Ein passendes Angebot macht diese Punkte nachvollziehbar.

Individuelles Angebot für Ihr Objekt anfragen

Fragen zum Wechsel

Was Eigentümer häufig wissen möchten.

Kann ich als einzelner Eigentümer die WEG-Verwaltung wechseln?

Die Entscheidung über Bestellung und Abberufung trifft die Gemeinschaft. Als einzelner Eigentümer können Sie einen Wechsel anregen und gemeinsam mit Beirat und weiteren Eigentümern die Vorbereitung abstimmen.

Was passiert mit offenen Schäden oder Abrechnungen?

Diese Vorgänge gehören in die Übergabeliste. Halten Sie den Bearbeitungsstand, vorhandene Unterlagen, nächste Schritte und Zuständigkeiten fest, damit die neue Verwaltung daran anknüpfen kann.

Übernimmt ImmoGrid die Abstimmung mit der bisherigen Verwaltung?

Nach der Beauftragung stimmen wir die Übernahme von Unterlagen, Konten und Verträgen mit der bisherigen Verwaltung ab. Den genauen Umfang und die Aufgabenverteilung besprechen wir vor dem Start.

Wie lange dauert der Wechsel?

Das hängt unter anderem vom bestehenden Vertrag, den erforderlichen Beschlüssen und der Vorbereitung der Übergabe ab. Im Erstgespräch klären wir Ihren gewünschten Start und die nächsten Schritte.

Unser Einsatzgebiet

Ihre neue Verwaltung in der Region.

Informieren Sie sich über unsere Betreuung in Koblenz, Mainz, Wiesbaden und Frankfurt am Main.

Die ImmoGrid GmbH hat ihren Unternehmenssitz in Anhausen. Wie die Betreuung und Objekttermine für Ihr Gebäude organisiert werden, klären wir vor der Beauftragung.

Mehr über ImmoGrid und unser Team

Der nächste Schritt

Besprechen wir Ihren Verwalterwechsel.

Für ein erstes Gespräch helfen uns Standort, Anzahl der Einheiten, Verwaltungsart und Ihr gewünschter Beginn. Nennen Sie uns gern auch die Themen, bei denen Sie Unterstützung suchen.

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